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   LG Kempten, 04.12.1996 - 5 S 1923/96   

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https://dejure.org/1996,8672
LG Kempten, 04.12.1996 - 5 S 1923/96 (https://dejure.org/1996,8672)
LG Kempten, Entscheidung vom 04.12.1996 - 5 S 1923/96 (https://dejure.org/1996,8672)
LG Kempten, Entscheidung vom 04. Dezember 1996 - 5 S 1923/96 (https://dejure.org/1996,8672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Anforderungen an das Vorliegen einer gütlichen Erledigung im Sinne eines Vergleichs; Kostenerstattungspflicht eines Rechtsschutzversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1181
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Aachen, 16.12.2005 - 84 C 501/05

    Umfang der Erstattungspflicht einer Rechtsschutzversicherung für aufgebrachte

    Eine einverständliche Erledigung ist nämlich nicht nur bei Abschluss eines Vergleichs, sondern auch dann gegeben, wenn nur eine Partei erkennbar nachgegeben hat oder von der Verfolgung von Ansprüchen ganz oder teilweise abgesehen hat (AG Aachen, Urteil vom 01.12.2005, 80 C 340/05; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, 2004, § 2 ARB 75 Rn. 21; AG Köln ZfS 1990, 90, LG Kempten NJW-RR 1997, 1181; LG Bochum RuS 2001, 154; vgl.auch Harbauer, ARB-Kommentar, § 2 ARB 785, Rn. 176; LG Saarbrücken, RuS 1999, 244; AG Rudolfzell, RuS 1991, 345).

    Darüber hinausgehende Kosten muss der Versicherungsnehmer hingegen selbst tragen (Prölss/Martin, a.a.O., § 2 ARB 75, Rn.4; BGH VersR 1977, 809; LG Kempten NJW-RR 1997, 1181; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1403).

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